PRÜFUNG und PRÜFUNGSNAHE BERATUNG

PFLICHT

Die Durchführung vorgeschriebener wie freiwilliger Prüfungen von Jahresabschlüssen oder anderen Prüfungsgegenständen erfolgt im Regelfall vor dem Hintergrund gesetzlicher Regelungen und Rahmenbedingungen.

Selbstverständlich legen wir daher  an alle unsere Tätigkeiten in höchstem Maße den Maßstab diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und den in den betreffenden Regelungen gewollten Zwecken nachzukommen.

Die Erfüllung dieser Maßstäbe erfolgt unter Verwendung von modernsten IT-Werkzeugen des Marktführers in der Software für mittelständische Wirtschaftsprüfung. Beim Erreichen des Notwendigen wie auch dem Hinreichenden sind wir stets auf Effizienz bedacht.

Unsere eigenen Tätigkeiten überprüfen wir regelmäßig intern und lassen externe Qualitätsdurchsichten durchführen, so dass auch unsere Ergebnisse noch einmal kritisch und unabhängig hinterfragt werden.

Wir haben jedoch den Anspruch über das durch Vorschriften geforderte Maß tätig zu werden, um im Rahmen der Aufgabenstellungen neben der Effizienz auch die Bedürfnisse des Auftraggebers nicht aus dem Fokus zu verlieren.

Insoweit gehört zu unserer Prüfungsdurchführung neben der kompetent und professionell erfüllten Pflicht immer auch die "Kür".

Top